Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Die Arbeitswelt bedeutet immer sowohl eine körperliche wie auch psychische Belastung für den Menschen.

Da jedoch bei einigen beruflichen Tätigkeiten die Gefahr von Erkrankungen zu einer Beendigung des bisherigen erlernten Berufes führen kann (Berufserkrankung), ist es ein erklärtes Ziel diese frühzeitig zu erkennen um am Arbeitsplatz medizinisch bzw. versicherungstechnisch (AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) darauf reagieren zu können.

Die Früherkennung von beruflich bedingtem Asthma, Hauterkrankungen, Nervenschädigungen, Lärmerkrankungen etc. wird durch spezielle Untersuchungen (die in der Versorgung Gesundheitsüberwachung geregelt sind) gewährleistet.

Verordnung Gesundheitsüberwachung – Untersuchungen

Diese beinhalten unterschiedliche Untersuchungen wie z.B. Lungenröntgen, Lungenfunktionstest, Leistungsdiagnostik, EKG, Blutuntersuchungen, Harndiagnostik, Untersuchungen der Nase aber auch Kälteprovokationstests der Finger und sind im § 49, 50, 51 der VGÜ geregelt.

Jede untersuchte Person erhält auch einen VGÜ-Pass, der zu den Untersuchungen immer mitzunehmen ist, da diese darin auch eingetragen werden müssen. Die Firma erhält einen Nachweis mit Bestätigung der Eignung des Mitarbeiters. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der AUVA.